Nicht die Bahn hat 3G eingeführt - sondern die Politik (Sammelthreads)

Christian_S, Sonntag, 19.12.2021, 17:04 (vor 1055 Tagen) @ gnampf

Kann man so sehen, muß man aber nicht. Wer von mir meine Gesundheitsdaten sehen möchte, der möge bitte erstmal beweisen das er dazu berechtigt ist, sofern das nicht offensichtlich ist. Und der dahergelaufene Fahrgast ist eben weder berechtigt andere Fahrgäste zu kontrollieren, noch das Personal.

Sicher. Aber die Frage ist: gehts hier um Fahrgeldeinnahmen, um ne Fahrkartenkontrolle? Oder um die Eindämmung einer Pandemie, die auch der Kontrolleur und auch dessen Chef etc verbreiten können?!?

Er hat sich drauf zu verlassen, dass die Kontrollen durch die zuständigen Personen durchgeführt werden.

Siehe der Fall in einem Restaurant in Düsseldorf, wo die städtischen Kontrolleure das Vorzeigen ihrer eigenen Nachweise verweigerten und zumindest 2 davon eben auch gar keinen hatten ...

Natürlich kann man freiwillig auf die unberechtigte Bitte/Forderung eingehen, muß man aber nicht.

Um mehr als eine Freiwilligkeit im Sinne von Transparenz zur Pandemiebekämpfung gehts mir auch gar nicht. Wer sich da halt querstellt öffnet eben den Verdacht, das er/sie was zu verbergen hat.

Und tut man es nicht ist daran auch nichts verwerflich, im Gegenteil. Für den Fahrgast reicht die Anwesenheit des "Schaffners" im Dienst um zu erkennen das er die 3G Regel erfüllt, denn sein Arbeitgeber hat die Berechtigung geprüft und steht dafür gerade,

Moralisch ists schon verwerflich, weil es ein "Geschmäckle" hat. Ist ein Fahrgast da vom Verdacht überzeugt, dass der ZuB was verheimlicht kann er die BuPo rufen. Ob das dem eifrigen aber geheimnisvollen ZuB dann auch in jeder Situation gefällt?

Nichts für ungut, aber wer nichts zu verbergen hat, kann dem Gegenüber auch - falls freundlich erbeten - ebenso transparent sein.


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