Aus rechtlicher Sicht ganz einfach (Sammelthreads)

Reservierungszettel, KDU, Dienstag, 30.11.2021, 15:21 (vor 870 Tagen) @ J-C

...aber der Bundespräsident hat seine Bestellung abgegeben, als die Sperrstunde noch nicht vorüber war.

Das sollte natürlich im Rahmen deutlich vor der Sperrstunde erfolgen, nicht erst 20-30 Minuten vorher.

Und er hat die Zeit vergessen, so hat mittlerweile das Restaurant bereits zu gehabt.

Schlechtes Argument - Pflicht des Restaurantinhabers ist auch die Kunden vor beginn darauf hinzuweisen das bald Feierabend ist, sprich wie im Supermarkt. Der Inhaber trägt also eine Mitschuld.

Er verblieb mit seiner Frau, also einer Person aus seinem engsten Familienkreis, in einem Außenbereich.

Ich kenne eure Gesetze mit euren Ausnahmen nicht 100%.

Nur wenn es heißt Sperrstunde ab X Uhr. Heißt das eben das man ab dieser Zeit nicht mehr in einem Lokal sitzen und essen/trinken darf, das gilt dann Pauschal für alle.

Daher kann man ableiten das den Inhaber sogar mehr schuld trifft als den Prominenten Gast.


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