BT: Einsatz von Schutzmasken sinnvoll (Allgemeines Forum)

Henrik, Montag, 18.05.2020, 15:17 (vor 1530 Tagen) @ Power132

Einsatz von Schutzmasken sinnvoll

Gesundheit/Antwort - 18.05.2020 (hib 511/2020)

Berlin: (hib/PK) Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB) aus handelsüblichen Stoffen eigenen sich nach Angaben der Bundesregierung für den privaten Gebrauch, etwa beim Einkauf oder im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Eine Schutzwirkung für den Träger sei wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen, heißt es in der Antwort (19/18969) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/18463) der AfD-Fraktion.

Im Fall einer Infektion könne der Mundschutz aber dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen weiterzugeben. So werde durch die Masken die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs beim Husten und Sprechen reduziert und das Bewusstsein für "social distancing" sichtbar unterstützt.

https://www.bundestag.de/presse/hib/696632-696632


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Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB), aus handelsüblichen Stoffen eignen sich für den privaten Gebrauch, wenn sich Personen in öffentlichen Bereichen aufhalten und Abstandsregeln nicht immer leicht einzuhalten sind, z. B. beim Einkauf oder im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖNPV). Eine Schutzwirkung für die Trägerin oder den Träger ist bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen. Im Falle einer Infektion können MNB aber dazu beitragen, das Virus nicht an andere Menschen weiterzugeben, indem sie Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z. B. beim Husten und Sprechen reduzieren und das Bewusstsein für „social distancing“ sichtbar unterstützen. Masken mit einer solchen, zwar gesundheitsbezogenen, aber überwiegend nicht medizinischen Zweckbestimmung sind keine Medizinprodukte. Sie dürfen als Kleidungsstücke oder Gebrauchsgegenstände in Verkehr gebracht werden und benötigen als solche keine Sonderzulassung nach dem MPG.

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Seit Ende April 2020 gilt in nahezu allen Bundesländern für Situationen, in denen der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern nur schwer einzuhalten ist, eine Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt vor allem für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und beispielsweise im Einzelhandel. Die konkrete Umsetzung ist in den einzelnen Ländern unterschiedlich ausgestaltet. Darüber informieren diese in eigener Zuständigkeit.

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Die nationalen Normungsorganisationen in der Europäischen Union stehen innerhalb des europäischen Netzwerkes in engem Austausch und tauschen sich in den Gremien des Europäischen Komitee für Normung (CEN) und Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) wöchentlich aus.
Die französische Standardisierungsorganisation AFNOR hat ein Referenzdokument namens AFNOR SPEC S76-001 zur Herstellung von Mund-NasenMasken erarbeitet, das auch in deutscher Sprache übersetzt u. a. über die Internetseite des deutschen Normungsinstitutes (DIN) zur Verfügung steht (https://masques-barrieres.afnor.org/home/telechargement?culture=de-DE). Das Dokument wurde zuletzt Ende April aktualisiert; dabei wurden auch Informationen zu Masken für Kinder aufgenommen. Es wurde sowohl für Maskenhersteller im industriellen Maßstab als auch für Privatpersonen zum Selbernähen entwickelt. Das Dokument ist ein Leitfaden zur Herstellung von Masken für gesunde, erwachsene Personen und wird durch Hygienemaßnahmen, deren Einhaltung maßgebend für die Bewältigung der Corona-Epidemie ist, ergänzt.
AFNOR SPEC S76-001 enthält neben den Mindestanforderungen für die industrielle, handwerkliche und private Herstellung, den durchzuführenden Tests zur Qualitätssicherung sowie Hinweisen zur Verwendung und Reinigung auch ein detailliertes Materialverzeichnis sowie Abmessungen und Befestigungsarten. Ein Anhang enthält Schnittmuster, die gedruckt und direkt verwendet werden können.
Auf der Internetseite von DIN sind zudem Normen zur persönlichen Schutzausrüstung frei zugänglich abrufbar; www.din.de/de/service-fuer-anwender/unterstuetzung-in-der-corona-krise . Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter
www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html zu finden. Es handelt sich um Hinweise zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. Community-Masken), medizinischem MundNasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3). Informationen zur Verwendung von Schutzmasken und weiterer Schutzausrüstung sind zudem auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ_node.html zu finden.

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https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918969.pdf


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