So viele Worte, wenn die Antwort fehlt (Allgemeines Forum)

gnampf, Dienstag, 12.05.2020, 11:42 (vor 1537 Tagen) @ Gast

Theoretisch richtig, aber „viel Spaß“, wenn öffentliche Meinung und Gerichte Maskierung als sinnvolle Hygiene- und Schutzmaßnahme einstufen!
Denn selbstverständlich ist bei Vertragsabschluß zu erwarten, daß die Bahn jederzeit in der Situation angemessener Weise die Hygiene in den Zügen und die Unversehrtheit ihrer Fahrgäste sicherstellt, auch durch entsprechende Weisung an Leute, die das alles gefährden...

Nun, diese Gefahr möge man dann bitte in der aktuellen Lage in den Zügen mal beweisen. Solange das Abstandsgebot eingehalten wird (das von den Ländern ja nunmal auch vorgeschrieben wurde) wird man sich da wohl schwer tun. Und auch ein Richter urteilt da nicht einfach nach seiner Meinung sondern nach Gesetzeslage, selbst wenn die seiner eigenen Meinung und Empfinden womöglich nicht entspricht, was er dann ggf. noch zum Ausdruck bringt.
Zur Öffentlichen Meinung: die würde ich in Sachen Maskenpflicht als sehr zwiegespalten ansehen. Braucht man nur mal über die Bahnsteige gehen, selbst in Bayern mit seinen deutlichen Strafen sieht man da einige ohne, in anderen Bundesländern geht der Anteil auch durchaus gegen 50%. So eindeutig ist die öffentliche Meinung also keineswegs, vor allem wo mancher das Ding wohl trägt obwohl er der Meinung ist das es Schwachsinn ist.
Und mit der Begründung der Hygiene könnte man ja auch die Bahnsteige einfach dicht machen und die Züge leer fahren lassen, Fahrkahrten sind also für nichts zu kaufen.

Für mich ist da die entspanntere Lösung, abzuwarten, wie es kommt, und wenn, auf welchem Wege auch immer, eine unbedeckte Fernverkehrsnutzung länger nicht mehr möglich ist, meine Jahreskarte zu kündigen und für den Arbeitsweg ein Auto anzuschaffen. Ich habe schon durchgerechnet, daß das zwar etwas, aber nicht um Welten teurer wird.

Nun, kündigen muß'ich nichts, die läuft Ende des Jahres von alleine ab. Wenn "Vater Staat" da Vorschriften macht kann die DB auch nichts dafür (außer das sie sich ggf. aussuchen kann wie weit sie da selbst durchgreift), sofern die DB selbst jedoch derartiges in ihre Verträge aufnimmt... das Auto steht in der Garage bereit. Teurer wirds nicht, nur unkomfortabler (was nicht am Auto liegt, sondern an den anderen Teilnehmern auf der Straße).

Bis dahin gibt es zum Glück noch genug Möglichkeiten seinen Mißfallen über die staatlichen Vorschriften zum Ausdruck zu bringen. Sei es die Pflicht zu ignorieren wo es keine festgelegte Strafe gibt, oder durch besondere Maskenwahl... wie die Vollvermummumg (Sturmmaske) oder die Verwendung von Masken mit Ventil. Und wenn einem jemand zu nahe kommt schön laut husten.


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