So viele Worte, wenn die Antwort fehlt (Allgemeines Forum)

gnampf, Dienstag, 12.05.2020, 10:43 (vor 1407 Tagen) @ Gast

Willkür mag zwar dazu führen das man dann erstmal aus dem Zug fliegt, entbindet die DB allerdings dann nicht ovn Schadensersatz, der ggf. auch über normale Fahrgastrechte hinaus geht. Grundlage sind nunmal als erstes gültige Gesetze und dann bei Vertragsabschluß getroffene Vereinbarungen wie die Beförderungsbedingungen (wohlgemerkt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses). Ändert die DB die Bedingungen nachträglich stünde mir min. ein Sonderkündigungsrecht zu (also auch anteilige Erstattung einer BC100 nach nicht nutzbaren Tagen), wenn ich nicht gar auf Vertragserfüllung bestehen kann.

Anders ausgedrückt: wer mich in Bayern wegen fehlender Maske aus dem Fernzug haben möchte wird wohl die Bundespolizei hinzuziehen müssen. Damit ist die Sache dann auch entsprechend festgehalten das ich meine Ansprüche gegen die DB durchsetzen kann. Nachdem aber bisher die Maskenpflicht nichtmals den Weg in die Beförderungsbedingungen gefunden hat, sondern nur auf eine Webseite von der ich gar nichts wissen muss... wird es dazu wohl nicht so schnell kommen.


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