Hausrecht (Allgemeines Forum)

WbuIV, Donnerstag, 14.05.2020, 20:50 (vor 1405 Tagen) @ markman
bearbeitet von WbuIV, Donnerstag, 14.05.2020, 20:51

Derjenige, der das Hausrecht hat kann es ausüben. Du kannst den Freund deiner Frau Auffordern deine gemeinsame Wohnung zu verlassen, im Zug ist es wahrscheinlich der Zugchef oder wer auch immer. Du musst es nicht einmal begründen.

Wenn derjenige nicht geht kannst du es nur mit der zuständigen Polizei durchsetzen. Selbst handgreifluch zu werden geht ja nicht. Ich glaube auch nicht, dass die es überprüfen müssen. Wie auch, wenn du keinen Grund nennen musst. Sie wird den Delinquenten auffordern zu gehen.

Später musst du dich ggf. Rechtfertigen, bei deinem Vorgesetzten odrr deiner privaten Chefin zu Hause (bei Rausschmiss des Hausfreundes). Danach musst du ggf. die Konsequenzen tragen.(Abmahnung, Kündigung, liebesentzug, Scheidung). Nachdem der Unternehmer in der Regel für das Handeln seines Erfüllungsgehilfen handelt ist das Unternehmrn primär Schadeneesatzpflichtig, wenn es unangemessen war. Es kann aber versuchen Regress beim Mitarbeiter zu nehmen.

Wie so oft gilt: Fingerspitzengefühl und der richtige Ton können helfen. ES IST PFLICHT!! ist m. E. nicht der richtige Ton


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