Es ist egal welche Bundesländer dabei sind. (Allgemeines Forum)

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Donnerstag, 14.05.2020, 18:49 (vor 1712 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von 218 466-1, Donnerstag, 14.05.2020, 18:54

Weder müssen noch können sie das. Durchsetzen kann es nur die Polizei. Die DB kann maximal darauf hinweisen und die Einhaltung fordern, wenn man dem nicht nachkommt bleibt ihr aber nichts als es zu ignorieren (woraus ihr keine Konsequenzen drohen in den meisten Bundesländern) oder die Polizei zu rufen. Genauso wie auch in allen Geschäften etc. mit Maskenpflicht.

Sie kann Anzeige erstatten.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollten sie das bei bestehenden Verträgen können?

Das Hausrecht, wie du dir im deinem letzten Satz bereits selbst die Antwort gegeben hast. Du weisst es also.


Somit Sonderkündigungsrecht und entsprechende Rückerstattung.

Hat das jemand angezweifelt? Ich zweifle nur die Leute an, die nicht bereit sind, sogar freiwillig eine Maske zu tragen, selbst wenn es keine Pflicht dazu gibt, (d.h. Aufenthalte ausserhalb der eigenen vier Wände nur wenn diese unbedingt erforderlich sind und dann grundsätzlich mit Maske) und erst recht wenn sie sich weigern, Regeln zu befolgen und damit ein egoistisches Verhalten an den Tag legen und keine Rücksicht auf andere nehmen.


Wenn du bei der Veranstaltung auftauchst und dort das erste Mal vom Dresscode erfährst (oder überhaupt wenn der Veranstalter die Info dazu erst nach dem Kartenkauf bekannt gibt) kannst du aber mindestens den gesamten Kartenpreis zurück fordern. Das bedeutet wenn die DB aufgrund ihres Hausrechts mir die Mitfahrt ohne Maske verweigern will kann ich die BC100F zurück geben und sie muß mir die restlichen Monate erstatten.

Bitte tue das und mach ab sofort für immer einen grossen Bogen um Bahnstationen. Danke.

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
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