Es ist egal welche Bundesländer dabei sind. (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 14.05.2020, 17:29 (vor 1404 Tagen) @ 218 466-1

In diesen Bundesländern müssen die EVU die Maskenpflicht durchsetzen, ob sie wollen oder nicht.

Weder müssen noch können sie das. Durchsetzen kann es nur die Polizei. Die DB kann maximal darauf hinweisen und die Einhaltung fordern, wenn man dem nicht nachkommt bleibt ihr aber nichts als es zu ignorieren (woraus ihr keine Konsequenzen drohen in den meisten Bundesländern) oder die Polizei zu rufen. Genauso wie auch in allen Geschäften etc. mit Maskenpflicht.

In allen anderen Bundesländern können die EVU die Maskenpflicht durchsetzen, wenn sie wollen. Es gibt ja kein gestzliches Verbot, dass die EVU's davon abhält.

Auf welcher rechtlichen Grundlage sollten sie das bei bestehenden Verträgen können?

Da DB sie ohnehin Bundesweit nach Hausrecht durchsetzt, ist es egal. Wer sich nicht dran hält, darf halt nicht mitfahren.

Somit Sonderkündigungsrecht und entsprechende Rückerstattung.

Wenn man auf eine Veranstalting gehen will, wo ein bestimmter dess code (Kleiderordnung) vorgegeben ist, z.B. dass alle Anzug oder Kleid tragen müssen, kommt man ja auch nicht rein, wenn man sich nicht dran hält und kann sich auch nicht auf das Gesetz berufen. ;)

Wenn du bei der Veranstaltung auftauchst und dort das erste Mal vom Dresscode erfährst (oder überhaupt wenn der Veranstalter die Info dazu erst nach dem Kartenkauf bekannt gibt) kannst du aber mindestens den gesamten Kartenpreis zurück fordern. Das bedeutet wenn die DB aufgrund ihres Hausrechts mir die Mitfahrt ohne Maske verweigern will kann ich die BC100F zurück geben und sie muß mir die restlichen Monate erstatten.


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