Schon lustig hier,... (Allgemeines Forum)

WbuIV, Dienstag, 12.05.2020, 12:25 (vor 1407 Tagen) @ heinz11


...wie man mit Teilzitaten seine Phantasie beflügelt, und Begründungen bastelt, was Bahnmitarbeiter alles dürfen. Im Vollzitat wird nämlich der Kontext der Weisungsbefugnis deutlich. Ein Bahnmitarbeiter hat mitnichten das Recht, mich zum Verzehr eines Bong im unbekleideten Zustand zu zwingen, noch dazu, ihm meine mitgeführten Zahlungsmittel vorzuzeigen.

Schade, wieder ein Lebenstraum des ein oder anderen ZUB zerstört.


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