So viele Worte, wenn die Antwort fehlt (Allgemeines Forum)

Gast, Dienstag, 12.05.2020, 10:30 (vor 1407 Tagen) @ WbuIV
bearbeitet von Gast, Dienstag, 12.05.2020, 10:30

Die Antwort fehlt nicht, sondern lautet: Eine Rechtsnorm gibt es nicht, aber BB Personenverkehr A.6.1 gewährt dem Personal sehr viel Freiheit.

Wenn sie der Zugbegleiter also anweist "setzen sie sich im Zug nackt auf die Gepäckablage und ziehen sie sich einem Bong rein!" (Idee: @ GibMirZucker, [jetzt weiß ich auch was ein Bong ist]) machen sie das.

Da ich sowieso gerade wenn, dann immer nur einen Halt weit mit dem Fernverkehr fahre, kann mich ein Ausschluß von der Weiterbeförderung nicht treffen und die BB geben mir schon von daher keinen Anlaß, irgendwelchen unsinnigen Weisungen zu folgen.


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