Keine, aber... (Allgemeines Forum)

Gast, Dienstag, 12.05.2020, 09:25 (vor 1608 Tagen) @ WbuIV
bearbeitet von Gast, Dienstag, 12.05.2020, 09:28

Werter Herr WbuIV,

Gesetze und Verordnungen werden nicht in irgendeinem beliebigen finsteren Winkel des Internetzes veröffentlicht. Insofern kann man nach einem Blick auf die regulären Kanäle abschließend feststellen, daß es eine solche Pflicht nicht gibt.

Allerdings gilt allgemein nach BB Personenverkehr A.6.1:

Reisende, die [...] die Weisungen der Mitarbeiter missachten [...], können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises [...] ausgeschlossen werden.

Sollte Sie ein Bahnmitarbeiter - auch ohne weitergehenden Grund - zum Maskieren auffordern und Sie dem nicht nachkommen, können Sie also ausgeschlossen werden. Dasselbe gilt, wenn der Mitarbeiter Sie auffordert, Ihre mitgeführten Zahlungsmittel vorzuzeigen und im Speisewagen einen Mundschutz (oder mehrere) zu kaufen. Sollten Ihnen so etwas widerfahren, ist es als Erinnerung daran zu sehen, daß Sie sich mit dem Eingehen des Beförderungsvertrages Bedingungen gefügt haben, die Sie nie hätten akzeptieren sollen.

Mit freundlichen Grüßen
Gast


P. S.: Ich wurde im IC(E) in Bayern bislang in keiner Weise auf das Thema "Mundschutz" angesprochen, auch nicht in Zügen, deren Anzeigen die Fehlinformation verbreiten, es gebe eine entsprechende Pflicht.


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