Doch, das kann er... (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Donnerstag, 14.05.2020, 20:27 (vor 1534 Tagen) @ markman

Die DB kann auch ihr Hausrecht, wie ich schon ausgeführt habe, nicht selbst durchsetzen. Es bleibt also dabei: Die Durchsetzung der Maskenpflicht bleibt alleine Aufgabe der Behörden, die DB ist nicht einmal verpflichtet, diese bei Verstößen hinzuziehen und auf eine Durchsetzung zu dringen.


das bedeutet, der Zugbegleiter könnte mich nicht auffordern, den Zug in Göttingen zu verlassen, wenn ich von Hannover nach Kassel fahre, keine Maske aufhabe und mich "uneinsichtig" verhalte?

Danke und Gruß,
Markman

... und wenn du "uneinsichtig" bist, kann das in Göttingen spätestens die Bundespolizei...


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