So viele Worte, wenn die Antwort fehlt (Allgemeines Forum)

Gast, Dienstag, 12.05.2020, 11:10 (vor 1407 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Gast, Dienstag, 12.05.2020, 11:13

Wie gesagt, die schriftlichen Vereinbarungen bei Vertragsabschluß umfassen leider „immer schon“ einen Ausschluß von der Weiterbeförderung, wenn man dem Personal nicht uneingeschränkt Folge leistet. Das „Folge leisten“ umfaßt, jedenfalls dem Wortlaut nach, alles und nicht nur den Fall, daß das Personal das Einhalten von Gesetzen oder anderen Beförderungsbedingungen einfordert.

In Situationen wie jetzt merkt man besonders, was für untragbare Bedingungen man da immer schon mehr oder weniger sorglos in Kauf genommen hat.


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