Maskenpflicht FV in Bayern: Rechtsnorm? (Allgemeines Forum)

Torpedo, häufiger im Zug, Dienstag, 12.05.2020, 09:23 (vor 1407 Tagen) @ WbuIV
bearbeitet von Torpedo, Dienstag, 12.05.2020, 09:23

Weiterhin gesucht: heute gültige Rechtsgrundlage für eine Maskenpflicht im Fernverkehr in Bayern.
Bitte Rechtsnorm in Betreff. Keine philosophischen Betrachtungen, kein BlaBla bitte.

Danke.

Ich habe mir den Spaß gemacht und die Rechtsverordnungen in den für mich spannenden Bundesländern durchgesehen. Manche Bundesländer hatten etwas, manche nicht. Manche haben schon vor zwei Wochen etwas m.E. uneindeutiges drin gehabt und das bis heute nicht angepasst/ geändert.

Von daher scheint es hier einen Flickenteppich zu geben. In der Praxis ist es bei mir in den letzten beiden Tagen so gelaufen, dass man freundlich aufgefordertet wurde, einen Fensterplatz einzunehmen und ebenso freundlich gebeten wurde, eine Maske zu nutzen. Tatsächlich habe ich keine genutzt und mich zuweilen auch sehr angenehm mit dem Zugpersonal unterhalten - und wurde weder auf die "Maskenpflicht" hingewiesen noch sonst wie gemaßregelt (was interessanterweise letzte Woche der Fall war - da hatten einige Zugpersonale mit der Bundespolizei gedroht und wurde erst ruhiger, als ich auf die (fehlenden) Rechtsgrundlagen hinwies).
Was ich sagen will: Es scheint aktuell keine bundeseinheitliche Regelung zu geben und die vereinzelten Länderregelungen können im Grund nur bedingt umgesetzt werden.


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