So viele Worte, wenn die Antwort fehlt (Allgemeines Forum)

gnampf, Dienstag, 12.05.2020, 11:18 (vor 1608 Tagen) @ Gast

Wie gesagt, die schriftlichen Vereinbarungen bei Vertragsabschluß umfassen leider „immer schon“ einen Ausschluß von der Weiterbeförderung, wenn man dem Personal nicht uneingeschränkt Folge leistet. Das „Folge leisten“ umfaßt, jedenfalls dem Wortlaut nach, alles und nicht nur den Fall, daß das Personal das Einhalten von Gesetzen oder anderen Beförderungsbedingungen einfordert.

Wie auch schon gesagt: Willkür greift da nicht, das haut dir jedes Gericht um die Ohren. Dazu gehören auch irgendwelche "Vorschriften" die dir bei Vertragsabschluß nicht bekannt sein konnten und auch nicht erwartet werden mussten.

In Situationen wie jetzt merkt man besonders, was für untragbare Bedingungen man da immer schon mehr oder weniger sorglos in Kauf genommen hat.

Es gibt viele Verträge in denen vieles steht... was dann vor Gericht nicht im geringsten haltbar ist.


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