50m Abstandsregel / Maske "kurz Wegschieben" (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Freitag, 08.05.2020, 13:00 (vor 1541 Tagen) @ Dieter4711
bearbeitet von Hansjörg, Freitag, 08.05.2020, 13:01

Falls dann doch auch für den Fernverkehr die Maskenpflicht kommt, könnte es schwierig werden mit der Bordgastronomie.
Die Fahrgäste dürften dann zwar Speisen / Getränke kaufen aber nicht konsumieren. Denn Trinken / Essen ist mit korrekt sitzender Maske eher nicht möglich. Es sei denn, es wäre ein Trinkschlauch eingearbeitet.

Hier gilt zumindest auf dem Staatsgebiet des Landes Niedersachsen (mit Maskenpflicht im FV):

Was mache ich, wenn ich mein Frühstück in Bus oder Bahn einnehmen möchte?

Essen in Bus und Bahn sollte möglichst vermieden und die Essgewohnheiten dahingehend angepasst werden. Der mit der Mund-Nasen-Bedeckung angestrebte Schutz von Anderen wird leider kaum möglich sein, wenn ein opulentes Frühstück im Bus oder Zug eingenommen wird. Der kurze Biss in die Stulle und der Schluck Kaffee sollte aber auch mit einem kurzen Wegschieben der Bedeckung möglich sein.

Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/allt...


Gilt an Bord der Zge auch die 50 Meter Abstandsregel wie im Freien? Dort dürfen die Menschen erst mit 50 Meter Abstand vom verkaufenden Geschäft die ToGo Speisen und Getränke konsumieren.

Gute Frage, ich fahre meistens ICE1 in Wagen 14, das reicht. Im ICE-T müssten es vor der geschlossenen Lounge um die 55m Abstand zum Tresen sein.


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