50m Abstandsregel vs. Restaurantdichte / Eisschmelze (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Montag, 11.05.2020, 09:44 (vor 1667 Tagen) @ Manitou

Die 50 m-Regel gilt auch nicht, wenn andere Grundstücke/Gebäude/Räume genutzt werden. Man kann, auch wenn man im selben Haus wohnt, im Erdgeschoß kaufen und in seiner Wohnung bzw. einem mietereigenem Garten verzehren. Man darf sich nur nicht im Umkreis von 50 m im öffenlichen Straßenland niederlassen. Somit reicht auch schon der Nachbarwagen.

Ich habe mir am Samstag in einer größeren Stadt mal die Situation angesehen. Die 50m Regel ist völliger Irrsinn solange man nicht im Gasthof auf dem Land ToGo kauft.

Denn die Dichte an Eisläden zeigte das die 50m Regel nur mit Bon des Eisladens sichergestellt werden kann, da man so 50m vom Eisladen den man zum Konsum genutzt hat entfernt ist aber nur 20m zum Nächsten wo man gerade sitzt.


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