Ich liege nicht falsch sondern richtig :-) (Allgemeines Forum)

gnampf, Donnerstag, 14.05.2020, 17:36 (vor 1404 Tagen) @ WbuIV

Also ich glaub nicht, dass es in einer AGB, oder hier in den Beförderungsbedingungen gehen würde. Eher so einen Hinweis, dass man die gesetzlichen Regelungen im Rahmen des Hausrechts umsetzen will/muss/kann.

Gehen würde das denke ich schon, aber wie gesagt: nur vor Vertragsabschluß. Was gesetzliche Regelungen angeht braucht sie hingegen ja gar nichts in ihre BB aufnehmen, und da besteht auch in den meisten Fällen kein Sonderkündigungsrecht.

Ich hatte auch den Eindruck, die Bahn will sich da gar nicht so reinsteigern.

Also im Feld hab ich da bisher auch nichts erlebt, aber man sieht ja, es gibt halt auch Keksis.

Im Onlineauftritt der B**D-Zeitung gab es ein Interview mit Michael Peterson:

Peterson: „Die Durchsetzung der Maskenpflicht ist genau wie im Regional- und Nahverkehr Aufgabe der Behörden. Unser Bordpersonal weist weiterhin aktiv auf die Beachtung der behördlichen Vorgaben hin.“

Mehr können sie ja auch nicht machen, sie können einen ja eben auch nicht aus dem Zug werfen, sondern einen nur auffordern den Zug zu verlassen. Alles weitere muß, wenn man der Bitte nicht nachkommt, dann eben die Polizei machen. Sofern man den Zug denn so lange warten lassen möchte. Verständigt man die Polizei nicht wird der DB daraus aber auch kein Schaden entstehen. Selbst in Bundesländern bei denen der Betreiber für die Gäste mit verantwortlich ist sollte es reichen sie entsprechend aufzufordern und ggf. raus zu bitten.


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