so pauschal falsch (Allgemeines Forum)

Power132, Samstag, 09.05.2020, 16:57 (vor 1668 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Power132, Samstag, 09.05.2020, 16:58

Wenn ein E-Bike nur einen Trittunterstützung liefert und der Fahrer immer mittreten muss, dann gilt das E-Bike als Fahrrad. Fahren die E-Bikes auch ohne zu treten 25 km/h oder 45 km/h, zählen sie zu den sogenannten „Kleinkrafträdern mit geringer Leistung“.
https://utopia.de/ratgeber/mit-dem-e-bike-auf-dem-radweg-rechtliches-rund-ums-e-bike/


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