50m Abstandsregel (Allgemeines Forum)

Manitou, Montag, 11.05.2020, 09:32 (vor 1408 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Die 50 m-Regel gilt auch nicht, wenn andere Grundstücke/Gebäude/Räume genutzt werden. Man kann, auch wenn man im selben Haus wohnt, im Erdgeschoß kaufen und in seiner Wohnung bzw. einem mietereigenem Garten verzehren. Man darf sich nur nicht im Umkreis von 50 m im öffenlichen Straßenland niederlassen. Somit reicht auch schon der Nachbarwagen.


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