Es ist egal welche Bundesländer dabei sind. (Allgemeines Forum)

ICE2020, Donnerstag, 14.05.2020, 19:53 (vor 1672 Tagen) @ 218 466-1

Weder müssen noch können sie das. Durchsetzen kann es nur die Polizei. Die DB kann maximal darauf hinweisen und die Einhaltung fordern, wenn man dem nicht nachkommt bleibt ihr aber nichts als es zu ignorieren (woraus ihr keine Konsequenzen drohen in den meisten Bundesländern) oder die Polizei zu rufen. Genauso wie auch in allen Geschäften etc. mit Maskenpflicht.


Sie kann Anzeige erstatten.

Wie Du schon schreibst, *kann* die DB Anzeige erstatten. Sie muss es nicht. Und selbst das Erstatten einer Anzeige wäre keine Durchsetzung der Maskenpflicht. Die DB hat darüber hinausgehend keinerlei hoheitlichen Befugnisse. Sie ist auch nicht verpflichtet worden, die Maskenpflicht in ihren Beförderungsbedingungen / Hausordnungen aufzunehmen. Selbst wenn die Maskenpflicht da drin stünde, ergäbe sich daraus auch wiederum erstens keine Verpflichtung zur Durchsetzung und zweitens wäre diese wiederum eh nur mit Hilfe der Polizei möglich, die bei der Durchsetzung dann übrigens auch wieder an Grundsätze wie Verhältnismäßigkeit etc. gebunden ist.

Das Hausrecht, wie du dir im deinem letzten Satz bereits selbst die Antwort gegeben hast. Du weisst es also.

Die DB kann auch ihr Hausrecht, wie ich schon ausgeführt habe, nicht selbst durchsetzen. Es bleibt also dabei: Die Durchsetzung der Maskenpflicht bleibt alleine Aufgabe der Behörden, die DB ist nicht einmal verpflichtet, diese bei Verstößen hinzuziehen und auf eine Durchsetzung zu dringen.


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