BT: Schriftliche Fragen mit den Antworten aus KW19 (Allgemeines Forum)

Henrik, Donnerstag, 14.05.2020, 02:39 (vor 1405 Tagen) @ Administrator

Drucksache 19/19021
07.05.2020

Schriftliche Fragen
mit den in der Woche vom 4. Mai 2020
eingegangenen Antworten der Bundesregierung


125. Abgeordneter Christian Dürr (FDP)
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Geschäftsausfall der Deutschen Bahn AG durch die Corona-Krise für das erste Halbjahr 2020 ein, und mit welchen zusätzlichen finanziellen Hilfen des Bundes muss in diesem Zusammenhang für das Jahr 2020 gerechnet werden?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 7. Mai 2020

Die Bundesregierung steht derzeit in engem Austausch mit der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu den Auswirkungen der COVID-l9-Pandemie auf den Konzern und zum Umgang damit. Der Vorstand wird in der Aufsichtsratssitzung am 15. Mai 2020 zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die DB AG unter Berücksichtigung der Zahlen aus April 2020 berichten. Den Beratungen des Aufsichtsrats kann nicht vorgegriffen werden.

Der Bund wird seiner Rolle als Eigentümer des Unternehmens nachkommen. Über den künftigen Umgang der Bundesregierung mit etwaigen finanziellen Auswirkungen können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden


126. Abgeordneter Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Gibt es eine Leistungsauferlegung der Bundesregierung gegenüber der Deutschen Bahn AG oder Ähnliches im Zuge der Corona-Krise seit März 2020, den Schienenpersonenfernverkehr der DB Fernverkehr nicht unterhalb des derzeit bestehenden Grundangebotes zu reduzieren, und gedenkt die Bundesregierung in Gespräche mit der Deutschen Bahn AG um einen finanziellen Ausgleich für die mit der Corona-Krise verbundenen Einnahmenverluste im Schienenpersonenfernverkehr einzutreten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 5. Mai 2020

Die Verkehrsminister von Bund und Ländern hatten sich im März 2020 darauf verständigt, ein solides Grundangebot im Öffentlichen Personennahverkehr und im Schienenverkehr aufrecht zu erhalten, um insbesondere den Mobilitätsbedürfnissen systemrelevanter Berufsgruppen und von Beschäftigten im Gesundheitswesen nachzukommen. Die konkrete Umsetzung dieser politischen Verständigung erfolgte durch die Länder und die Deutsche Bahn AG (DB AG).
Der Bund steht in engem Austausch mit der DB AG zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Konzern. Der Bund wird seiner Rolle als Eigentümer des Unternehmens nachkommen. Über den künftigen Umgang der Bundesregierung mit etwaigen finanziellen Auswirkungen können derzeit noch keine Aussagen getroffen werden.


127. Abgeordneter Stefan Gelbhaar (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)
Plant die Bundesregierung die bundesweite Einführung einer Schutzmaskenpflicht im Fernverkehr (Schiene, Luft), und wenn ja, in welchem Zeitraum?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger vom 5. Mai 2020

Zuständig für die verpflichtende Anordnung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personenverkehr (ÖPV) sind gemäß Infektionsschutzgesetz die Länder.
Die von den Ländern getroffenen Regelungen zum Tragen einer MundNasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr erstrecken sich teilweise auch auf den Fernverkehr und seine Einrichtungen (Bahnhöfe, Haltestellen, Aufenthaltsbereiche am Gleis). Dies betrifft derzeit die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich darüber hinaus mit dem Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft, dem Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs, der Deutschen Bahn AG, mofair, dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen auf Empfehlungen an die Länder verständigt.
Empfohlen wird u. a., dass sämtliche Fahrgäste im ÖPNV und im Regional- und Fernverkehr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Länder werden gebeten, diese in den Landesverordnungen umzusetzen.
Die Deutsche Lufthansa AG hat angekündigt, ab 4. Mai 2020 und befristet bis 31. August 2020 das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts am Flughafen sowie an Bord einzuführen.


128. Abgeordneter Dr. Christian Jung (FDP)
Hat die Bundesregierung, durch Verkehrsminister Scheuer oder ein anderes Regierungsmitglied, die Deutsche Bahn angehalten, den Betrieb der Fernverkehrszüge trotz eines Fahraufkommens von 10–15 Prozent bei 75-80 Prozent zu halten (vgl. rp-online, „Bei der Bahn bleiben die Fernzüge leer“ vom 7. April 2020, abrufbar unter: https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bahn-fernverkehr-schrumpft-in-der-... und wenn ja, mit welcher Begründung wird eine Anpassung der Zugfahrten an das geringe Fahraufkommen unter ausreichenden Hygienemaßnahmen abgelehnt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 4. Mai 2020

Betriebliche Belange liegen in der unternehmerischen Verantwortung der Deutschen Bahn AG.


129. Abgeordnete Caren Lay (DIE LINKE.)
Wie viele Kilometer Schienenstrecke in Sachsen werden nach Kenntnis der Bundesregierung ausschließlich mit Güterverkehrszügen befahren, und welche Strecken, die heute ausschließlich für den Güterverkehr genutzt werden, wurden früher ebenfalls für den Personenverkehr genutzt (bitte die Strecken einzeln mit ihrer jeweiligen Länge angeben)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann vom 7. Mai 2020

Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) findet im Jahr 2020 auf 249,5 km der von der DB Netz AG betriebenen Streckenlänge in Sachsen nur Güterverkehr statt. 119,9 km davon sind Strecken, auf denen seit 1990 auch Personenverkehr stattgefunden hat.
Auf den Strecken mit ausschließlichem Güterverkehr können bei Umleitungsfällen, z. B. durch Bauarbeiten oder Störfälle, temporär auch Personenzüge verkehren.
Nach Auskunft der DB AG werden weitere 138,9 km Streckenlänge, die nicht durch DB Netz AG betrieben werden, nur von Güterzügen befahren. Auf 1 10,8 km dieser Streckenlänge verkehrten früher auch Personenzüge.
Bezüglich der einzelnen Strecken wird auf die Anlage verwiesen.


Ergänzung

zu der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 89 auf Bundestagsdrucksache 19/18770 des Abgeordneten Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hoch waren jeweils die Gewinnausschüttungen der DB Schenker und DB Arriva an die Deutsche Bahn AG im Jahr 2019 (bitte getrennt für beide Tochterunternehmen ausweisen), und wie stellte sich die Schuldensituation der DB AG Ende 2019 dar (bitte getrennt nach Gesamtschuldenstand des Konzerns einerseits und den aktuellen Schulden, die für den damaligen Aufkauf von Schenker und Arriva aufgenommen wurden auf Basis der damaligen Kaufpreiszahlungen und unter Berücksichtigung der Ergebnisabführungen und Ausschüttungen an die DB AG andererseits)?

teilt die Bundesregierung nachträglich mit:

Die Ergebnisabführung der DB Schenker AG an die DB AG belief sich im Jahr 2019 auf 120 Mio. Euro. Weitere 54 Mio. Euro Dividendenausschüttung sind von Arriva plc. in 2019 für 2018 an eine Holding-Gesellschaft erfolgt, die unmittelbar von der DB AG gehalten wird.

Ergänzend wird auf die Mündliche Frage Nr. 68 Plenarprotokoll 19/151 verwiesen.

Durch die erstmalige Einbeziehung der Leasingverbindlichkeiten unter Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 16 sind die Netto-Finanzschulden gestiegen. Ohne diesen Effekt wären zum 31. Dezember 2019 19.688 Mio. Euro ausgewiesen worden.

Im Übrigen wird auf Seiten 188 f. des Integrierten Berichts der DB AG 2019 verwiesen (vgl. https://www.deutschebahn.com/resource/blob/4045194/462384b76cf49fe8ec715f41e4a3202a/19-... ), der nach Beschluss des Aufsichtsrats veröffentlicht wurde.


https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919021.pdf

--

vgl.

Geisterzüge der Deutschen Bahn waren nicht von der Bundesregierung beauftragt

https://kraichgau.news/bretten/c-politik-wirtschaft/geisterzuege-der-deutschen-bahn-war...


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