Wie wäre das eigentlich umgekehrt? // Regelungslücke (Allgemeines Forum)

Blaschke, Dienstag, 12.05.2020, 14:20 (vor 1613 Tagen) @ heinz11

Huhu.

Ein Bahnmitarbeiter hat mitnichten das Recht, mich zum Verzehr eines Bong im unbekleideten Zustand zu zwingen,

Du sollst das Ding nicht essen, sondern draus qualmen.

Aber wie wäre das eigentlich umgekehrt? Bahner X darf mich zwingen, dies oder das zu tun. Darf ich dann andersrum auch Bahnerin Y auffordern, ....

noch dazu, ihm meine mitgeführten Zahlungsmittel vorzuzeigen.

Da muss dann aber noch eine Regelung her, was passiert, wenn man keines hat. So wie ich. Immer pleite.


Schöne Grüße von jörg


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