Quelle: Interne Bordservice-Mitteilung (Allgemeines Forum)

Hustensaft, Sonntag, 10.05.2020, 13:14 (vor 1409 Tagen) @ markman

Seit wann gilt eine interne Bordservice-Mitteilung für die Fahrgäste? Entweder beschließt der Gesetzgeber eine entsprechende Verordnung und veröffentlicht diese oder wenn die Bahn das im Zuge des Hausrechts durchsetzen will dann muß sie dieses auch den Fahrgästen öffentlich kundtun.


Die Frage wäre dann nicht unwichtig, ob das auch für bereit gebuchte Fahrten gültig sein dürfte? Darf ein Dienstleister im Nachhinein die Bedingungen einseitig ändern?

Hier geht es nicht um AGB - die Bahn dürfte das tatsächlich wohl nicht aus eigenem Antrieb vorschreiben -, sondern um eine hoheitliche Maßnahme - so sie denn kommt.

Übrigens wäre es ja auch durchaus denkbar, dass der Vertrieb von Masken in den Zügen die Umsetzung der "dringenden Empfehlung" unterstützen soll, vielleicht auch im Vorfeld einer späteren Pflicht.


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