es soll niemand unterwegs sein (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Donnerstag, 17.12.2020, 22:25 (vor 1198 Tagen) @ Sportdiesel612
bearbeitet von bahnfahrerofr., Donnerstag, 17.12.2020, 22:29

Ich glaube, der Sinne der Regel ist eine einfache Durchsetzung. Ein Auto wird nachts angehalten oder Razzia in der U-Bahn; der Fahrende sagt "will zum Bahnhof, jemanden abholen". Wie soll das schnell überprüft werden? Das kann ja jeder sagen.

Eigentlich lässt sich das bei solchen Abholvorgängen sehr gut überprüfen, zumindest wesentlich besser als bei anderen erlaubten Ausnahmen (z.B. Besuch des minderjährigen Kindes, Pflege von Alten, Panne/Stau bei der Rückreise mit dem Auto etc.): Die abzuholende Person kann sich niemand so schnell herzaubern, und schriftliche Nachweise über die Fahrt bei dieser abzuholenden Person sollten - sofern nicht schwarz gefahren - auch in jedem Fall vorliegen. Wenn die Polizei meint, die Angaben überprüfen zu müssen, muss sie mir halt zum Bahnhof folgen. Die jeweilige Fahrtstrecke Wohnsitz-Bahnhof/Flughafen ist auch klar nachzuvollziehen.

Selbstständig kommt man nicht mehr nach Hause, habe heute gelesen, dass in meiner Heimat der Busverkehr ab 20.30 quasi eingestellt und nach 21.30 komplett eingestellt wird. Taxis gabs nach 22.00 Uhr schon vor Corona nur sehr vereinzelt und jetzt gar nicht mehr, weil es sich für die nicht lohnt (selbst wenn Taxler ja nicht von der Ausgangssperre betroffen sind, da beruflich tätig).

In den Bayern-FAQ steht ganz deutlich:
"16. Polizei und Ordnungsbehörden sind angehalten, jeden Verstoß grundsätzlich mit entsprechendem Bußgeld zu belegen."

Ist das nur eine Drohung oder wird das tatsächlich so umgesetzt? Grundsätzlich erstmal Bußgeld, der Bürger kann sich später dagegen wehren.

Wird sich zeigen. Auf Erfahrungsberichte im Forum bin ich gespannt.

Der Bayern-FAQ beinhaltete allerdings schon im Frühjahr die jeweils strengstmögliche Auslegung im Söder-Gusto, die meiner Beobachtung nach in der Praxis nicht immer zu 100% so umgesetzt wurde, stellenweise tauchte dort auch ein Tagesausflugsverbot auf, was es faktisch so nie gab.

Interessant ist, dass in den FAQ nun auch der Umstieg und der Transit als explizit erlaubt bezeichnet sind. Ich gehe daher davon aus, dass an größeren Bahnhöfen eher am Ausgang kontrolliert wird, als auf Bahnsteigen, in Unterführungen oder gar im Zug.


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