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gnampf, Mittwoch, 16.12.2020, 10:10 (vor 1220 Tagen) @ 611 040

Dann kann aber jeder einen Grund nennen.
Einfach: Ich habe meine Freundin besucht. (Lebenspartner besuchen ist erlaubt, man ist auf dem Weg nach Hause)
Mehr muss man nicht sagen, das haben die zu akzeptieren.

Was die "zu akzeptieren haben" entscheidest nicht du, sondern in erster Linie der Gesetzgeber und in zweiter Linie die Ordnungsämter nachdem die Anzeige aufgenommen und weitergeleitet wurde.
Du darfst deine Freundin besuchen, aber du hast gemäß Verordnung nunmal ganz klar dafür zu sorgen das du bis 21 Uhr wieder zu Hause bist wenn dein Wohnsitz in Bayern ist, oder gar das du bis 21 Uhr Bayern verlassen hast wenn deine Freundin in Bayern wohnt und du nicht. Der Besuch deiner Freundin ist zwar außerhalb der Sperrstunde ein ein akzeptierter triftiger Grund, aber definitiv nicht für die Verletzung der Sperrstunde.

Aus Spaß mit dem Zug durch die Gegend fahren ist übrigens kein triftiger Grund in Bayern das Haus zu verlassen, weder während noch außerhalb der Sperrstunde. Das nur nebenbei zur Info, falls du wieder Lust auf Spaßfahrten hast.


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