Aber nicht in Bayern (Sammelthreads)

Sportdiesel612, Dienstag, 15.12.2020, 21:08 (vor 1819 Tagen) @ 611 040

Dann kann aber jeder einen Grund nennen.
Einfach: Ich habe meine Freundin besucht. (Lebenspartner besuchen ist erlaubt, man ist auf dem Weg nach Hause)
Mehr muss man nicht sagen, das haben die zu akzeptieren.

Puh, ich habe hier die Übersicht verloren, welcher Inzidenzwert gerade gilt. ABER in Bayern gilt:

https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

Mein Zug hat Verspätung / Ich stehe im Stau. Was passiert, wenn ich dadurch erst nach 21 Uhr zuhause ankomme?
Die Reisen sind so zu planen, dass weder die An- noch die Abreise in die Zeiten der Ausgangssperre fallen. Wer sich unverschuldet (etwa wegen Verspätungen oder Verkehrsbehinderungen bei der Heimfahrt) im Zeitraum der Ausgangssperre noch außerhalb einer Wohnung aufhält, handelt dann nicht ordnungswidrig, wenn er sich nach Auflösung des Staus bzw. Ankunft des Zuges auf schnellstem Weg in die Wohnung begibt.

Also € 500.


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