Reservierungspflicht = Ausweichen auf Regionalverkehr (Sammelthreads)

Garfield_1905, Donnerstag, 19.11.2020, 03:17 (vor 1227 Tagen) @ ICETreffErfurt

Denn in Deutschland fahren die Fernverkehrszüge meist auf Strecken, wo es ein paralleles Regionalverkehrsangebot gibt. Auf manchen Strecken ist dies nicht exorbitant langsamer als der Fernverkehr, beispielsweise Mannheim–Frankfurt (RE braucht 70 min, ICE benötigt 40 min) oder München–Nürnberg (RE braucht 110 min, ICE benötigt 70 min).

Für die von Dir genannten und vergleichbare Strecken stimmt das sicher, aber natürlich nicht für Langstrecken, für die m.E. der Fernverkehr in erster Linie gedacht ist.

Das dürfte auch die Hauptsorge der DB sein, dass dann die Auslastung der Fernzüge zurückgeht, da Deutschland ein relativ gutes Regionalverkehrsangebot hat, dass stellenweise fernverkehrsartige Eigenschaften hat (langlaufende Express-Züge).

Ich bin da nicht so sicher, ob das ein tatsächliches Argument für DB FV ist. Wenn die Auslastung der Fernzüge eventl. eher zurückgeht, liegt das m.E. eher daran, das ich z.B. einen Termin habe, bei dem ich nicht so genau die Dauer weiß. Ich würde daher u.U. viel eher auf das Auto zurückgreifen als mich von vornherein auf einen fixen Abfahrtstermin festlegen zu wollen und dann entweder mit Mühe und Not zum Bahnhof zu hetzen oder umgedreht vielleicht 2 Stunden oder so auf dem Bahnhof rum zu hängen.

Länder, wie Niederlande, Belgien, Österreich oder Schweiz, bei denen der Fernverkehr quasi nur eine zusätzliche Ergänzung des schnellen Regionalverkehrs ist, haben keine Reservierungspflicht für Relationen im Inland. Denn dort ist der Fernverkehr Teil eines Gesamtnetzes und steht nicht über dem Regionalverkehr, auch preislich nicht oder nur geringfügig.

Nun sind natürlich in den genannten Ländern, vielleicht mit Ausnahme Österreichs, die Fahrtstrecken nicht sooo lang, so das der zeitliche Unterschied zwischen NV und FV nicht ganz so Gewicht fällt.


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