Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

Southwest Chief, Dienstag, 15.12.2020, 18:03 (vor 1200 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von Southwest Chief, Dienstag, 15.12.2020, 18:04

Hallo,

der Bayerische Staat verbietet die reise und den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung auch nach 21 Uhr nicht, beim vorliegen triftiger Gründe:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
c)
der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
h)
von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.


Punkt c war mir bisher nicht bekannt.

Ein Besuch der Verwandtschaft ist eine Wahrnehmung des Umgangsrechts, somit weiterhin erlaubt.


Das ist jetzt die Frage. Bei strenger Auslegung trifft das nur zu, wenn ein Minderjähriger mit im Spiel ist, was hier nicht der Fall ist. Umgangsrecht meint in der Regel den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und umgekehrt.

Es hat nichts mit Auslegung zu tun.

Sorgerecht und Umgangsrecht betrifft nur Minderjährige.

Verwandschaft besuchen hat nichts damit zu tun.


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