Behördliche Vorgaben für to go? (Sammelthreads)

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Freitag, 27.11.2020, 19:33 (vor 1218 Tagen) @ ICE619

Aufgrund behördlicher Vorgaben könnten aber Speisen/Getränke "to go" beim Verlassen mitgegeben werden, oder?


Und warum ? Hast Du so wenig Geld, das Du Dir beim Bäcker oder so nicht selbst was holen kannst ?


Was hat das damit zutun, ob man genug Geld hat oder nicht?
Ich kalkuliere in die BahnCard 100 durchaus einen Betrag x, den ich mit ihr spare was Toilettennutzung, Raumnutzung und eben auch die indirekte Getränkeflat beinhaltet.
Ja, sogar hin und wieder Übernachtungskosten.
Ist das verwerflich?

Ja. Die BC100 ist eigentlich eine Mobilitätskarte. Wenn du Toiletten-, Raum- und Getränkenutzung bei der Amortisationsrechnung miteinbeziehen musst, ist die BC50 oder BC25 mit Sicherheit die bessere Wahl. Wenn du auch noch (nicht zu bezahlende) Miete in deine Kalkulation mit einbeziehst, lohnt sich die BC100 noch eher! ;-)

Und nein, ich "leihe" mir weder Zeitungen aus noch bringe ich einen Notfallkanister mit dem ich trinkbare Flüssigkeit exportiere.

@Garfield_1905 ist definitiv nicht böse gemeint,
aber ich glaube nicht dass da eine Meinung von einem Mitarbeiter der DB wirklich neutral gewertet werden kann.

Meinungen sind nie und nimmer neutral. Eine "neutrale Meinung"; so etwas gibt es nicht. Meinung ist immer subjektiv.


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