Ooch, da gibt's noch welche ... (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 10:53 (vor 1819 Tagen) @ Sportdiesel612

www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_10

§ 25 Regelungen bei einer Sieben-Tage-Inzidenz größer 200

1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

...

h) von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Wenn die Bahn jemanden aus den Zug wirft (Zielbahnhof erreicht) und man dann nach Hause will, ist das doch unabweisbar.

Ich werde mal das bayerische Kontaktformular bemühen, vielleicht gibt es eine Antwort.

Das kann man schon so auslegen, klar. Wie ich die bayerischen Verordnungsgeber (und damit die Chefetage derer, die dein Kontaktformular bearbeiten müssen) einschätze, wird man das dort aber strenger auslegen als du. Was nicht heißt dass es ein Gericht genauso sieht..

Solltest du eine Antwort erhalten kannst du sie gerne hier einstellen!

Gruß


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