Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

gnampf, Mittwoch, 16.12.2020, 11:45 (vor 1818 Tagen) @ ffz

geh einfach davon aus, dass der Bayerische Staat die Ankunft nach 21 Uhr am Bahnhof und der direkte Weg nach Hause ähnlich wie Baden-Württemberg und Sachsen unter dem Punkt h) sonstige gewichtige und unabweisbaren Gründe mit betrachtet hat. Es geht nicht darum die Menschen einzusperren, sondern zu schützen und die Kontakte erheblich zu reduzieren.

Davon solltest du besser nicht ausgehen, denn in den FAQs stellt der bayerische Staat eben klar das er sich für deine Zugbindung etc. NICHT interessiert. Du hast zwischen 21 und 5 Uhr nicht in Bayern unterwegs zu sein, solange nicht einer der aufgeführten triftigen Gründe vorliegt. Und die selbst verschuldete zu späte Rückfahrt fällt eben nicht unter "sonstiges".


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