Zugbindung (Sammelthreads)

611 040, Erfurt, Dienstag, 15.12.2020, 13:04 (vor 1819 Tagen) @ bahnfahrerofr.
bearbeitet von 611 040, Dienstag, 15.12.2020, 13:07

M.E. absolut KEIN Grund zur Aufhebung der Zugbindung. Sonst bin ich auch eher dafür die Zugbindung aufzuheben, aber nur wenn das "Verschulden" bei der/einem EVU liegt.
Hier ist das ganz deutlich NICHT der Fall. Die Verbindung kann, und sollte auch so gefahren werde. Da hat dann die Polizei keine Handhabe und kein Recht etwas zu tun, sofern man auf dem Weg von bzw. nach Hause ist zu einem Partner oder zur Arbeit ist.
Da sollte die DB m.E. auch konsequent bleiben, sodass es zu solchen Fällen kommt, wo die Polizei, wenn sie denn überhaupt kontrolliert lernt dass diese Fahrten nichts verbotenes sind, und deshalb die Reisenden nicht ordnungswidrig handeln.

Grüße 611 040

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