Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Mittwoch, 16.12.2020, 15:26 (vor 1818 Tagen) @ Southwest Chief

Es hat nichts mit Auslegung zu tun.

Sorgerecht und Umgangsrecht betrifft nur Minderjährige.

Verwandschaft besuchen hat nichts damit zu tun.

Man kann durchaus argumentieren: wenn man die Ausgangssperre verletzen darf um zum Kind zu fahren oder das Kind zur Mutter (jeweils auf das minderjährige Kind bezogen), ist der Besuch eines anderen Verwandten in gerader Linie bzw. eines volljährigen Kindes ebenfalls ein gleichwertiger Grund (ein Unterschied bzgl. der Gesundheitsgefahr ist nicht zu erkennen) und damit unter den sonstigen unanweisbaren Gründen einzustufen.

Sicher etwas was vor Gericht geklärt werden muss.


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