Behördliche Vorgaben für to go? (Sammelthreads)

Garfield_1905, Freitag, 27.11.2020, 19:39 (vor 1837 Tagen) @ markman
bearbeitet von Garfield_1905, Freitag, 27.11.2020, 19:40

Darum geht es doch nicht. Als BC100-Kunde z.B. ist das alles mit eingepreist, die Leistung wird versprochen, aber nicht eingehalten. Daher muss sich doch niemand rechtfertigen, etwas aus der Lounge mitzunehmen?

Du hast aber schon mitbekommen, das es z.Zt. eine besondere Situation gibt ? Zum mitnehmen ist es m.W. ohnehin vorgesehen, insofern wäre eine Rechtfertigung in der derzeitigen Situation schon ganz schön. ;-)

Warum geht denn jemand in die LH-Lounge? Könnte der sich nicht auch etwas kaufen?

Ich meine, gerade hier im Forum in den letzten Tagen gelesen zu haben, das es auch dort derzeit keine Verpflegung gibt.


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