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611 040, Erfurt, Dienstag, 15.12.2020, 13:51 (vor 1819 Tagen) @ EK-Wagendienst

Solange die Bahn es nicht zu verschulden hat, sollte die Bahn auch keine Zugbindung aufheben. Es kann nicht immer die Bahn für alles geradestehen müssen.
Dann kann halt die Polizei ihr "Recht" nicht durchsetzen. Also existieren die Regelungen de facto, sind aber in solchen Fällen nicht durchsetzbar.
M.E. sind da weder Bahn noch Fahrgäste "die Dummen" sondern die Polizei bzw. der Staat.

Grüße 611 040

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