Zugbindung Ausgangssperre Bayern (Sammelthreads)

Splittergattung, Donnerstag, 17.12.2020, 19:17 (vor 1817 Tagen) @ unternehmenzukunft

Wir weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass das Abholen von Reiserückkehrern, etwa am Flughafen oder Bahnhof, für die abholende Person nur dann einen Ausnahmetatbestand von der nächtlichen Ausgangssperre darstellt, wenn die abzuholende Person minderjährig oder unterstützungsbedürftig ist. Für die Abholung von Reiserückkehrern am Flughafen oder Bahnhof gilt: Grundsätzlich sollte das Bringen und Abholen ohne einen weiteren Kontakt erfolgen.

Wer hat sich denn den Quatsch ausgedacht? Ich darf jetzt also am Bahnhof nicht mehr von Personen aus demjenigen Haushalt abgeholt werden, in dem ich sowieso danach untergebracht bin, aber die zusätzlichen Kontakte in Bus (so es denn einen gibt) oder Taxi sind okay?


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