es soll niemand unterwegs sein (Sammelthreads)

Sportdiesel612, Donnerstag, 17.12.2020, 21:42 (vor 1883 Tagen) @ bahnfahrerofr.


Wer hat sich denn den Quatsch ausgedacht? Ich darf jetzt also am Bahnhof nicht mehr von Personen aus demjenigen Haushalt abgeholt werden, in dem ich sowieso danach untergebracht bin, aber die zusätzlichen Kontakte in Bus (so es denn einen gibt) oder Taxi sind okay?

Ich glaube, der Sinne der Regel ist eine einfache Durchsetzung. Ein Auto wird nachts angehalten oder Razzia in der U-Bahn; der Fahrende sagt "will zum Bahnhof, jemanden abholen". Wie soll das schnell überprüft werden? Das kann ja jeder sagen.

In den Bayern-FAQ steht ganz deutlich:
"16. Polizei und Ordnungsbehörden sind angehalten, jeden Verstoß grundsätzlich mit entsprechendem Bußgeld zu belegen."

Ist das nur eine Drohung oder wird das tatsächlich so umgesetzt? Grundsätzlich erstmal Bußgeld, der Bürger kann sich später dagegen wehren.

Eine ältere Meldung aus Bayern:
"Beim ersten bundesweiten Aktionstag zur Einhaltung der Maskenpflicht am 7. Dezember 2020 hat die Bayerische Polizei zwischen 07:00 und 22:00 Uhr 2.014 zu ahndende Verstöße festgestellt. 1.351 davon wurden bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt."
Jetzt werden vielleicht alle angezeigt.

Mal sehen, was die Zeitungen in ein paar Tagen schreiben. Bild: "Ich habe nachts auf dem Gehweg vor meinem Haus Schnee geschoben und dafür soll ich jetzt 500 € zahlen!"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum