Behördliche Vorgaben für to go? (Sammelthreads)

ICE619, München, Freitag, 27.11.2020, 18:22 (vor 1842 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von ICE619, Freitag, 27.11.2020, 18:26

Aufgrund behördlicher Vorgaben könnten aber Speisen/Getränke "to go" beim Verlassen mitgegeben werden, oder?


Und warum ? Hast Du so wenig Geld, das Du Dir beim Bäcker oder so nicht selbst was holen kannst ?

Was hat das damit zutun, ob man genug Geld hat oder nicht?
Ich kalkuliere in die BahnCard 100 durchaus einen Betrag x, den ich mit ihr spare was Toilettennutzung, Raumnutzung und eben auch die indirekte Getränkeflat beinhaltet.
Ja, sogar hin und wieder Übernachtungskosten.
Ist das verwerflich?

Und nein, ich "leihe" mir weder Zeitungen aus noch bringe ich einen Notfallkanister mit dem ich trinkbare Flüssigkeit exportiere.

@Garfield_1905 ist definitiv nicht böse gemeint,
aber ich glaube nicht dass da eine Meinung von einem Mitarbeiter der DB wirklich neutral gewertet werden kann.
Und ja, sie sind auch hin und wieder Kunde - trotzdem haben sie ja auf gewisse Themen oder Leistungen, insbesondere die, die es kostenfrei dazu gibt - wie vielleicht auch kürzlich das angespannte Thema "Kulanzleistung" keine wirkliche neutrale Meinung.
Ich hab selbst einige Mitarbeiter der DB kennen gelernt, wenn du da einige Jahre dabei bist ist die Wahrscheinlichkeit ziemlich hoch, dass du mitleitest, mitfühlst und stehst fürs Unternehmen ein und man Entscheidungen auch gerne mal verteitigt, ob man selbst zu 100% dahinter steht, ist nicht immer von Bedeutung oder Wichtigkeit...was nun aber nicht heißt, dass das auf dich genau so zutrifft.


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