Zugbindung (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 13:13 (vor 1819 Tagen) @ 611 040

M.E. absolut KEIN Grund zur Aufhebung der Zugbindung. Sonst bin ich auch eher dafür die Zugbindung aufzuheben, aber nur wenn das "Verschulden" bei der/einem EVU liegt.
Hier ist das ganz deutlich NICHT der Fall. Die Verbindung kann, und sollte auch so gefahren werde. Da hat dann die Polizei keine Handhabe und kein Recht etwas zu tun, sofern man auf dem Weg von bzw. nach Hause ist zu einem Partner oder zur Arbeit ist.
Da sollte die DB m.E. auch konsequent bleiben, sodass es zu solchen Fällen kommt, wo die Polizei, wenn sie denn überhaupt kontrolliert lernt dass diese Fahrten nichts verbotenes sind, und deshalb die Reisenden nicht ordnungswidrig handeln.

Grüße 611 040

Hallo!

das mag in Thüringen so sein und auch in BW, dass man noch nach Hause fahren darf. Dann gebe ich dir Recht dass die Zugbindung nicht aufzuheben ist. Der oben verlinkte FAQ Beitrag des bayerischen Ministeriums sagt aber etwas anderes, außer es handelt es sich um beruflich veranlasste Fahrten. Daher ist davon auszugehen dass die Polizei auch entsprechend handelt.

Ich plädiere daher grundsätzlich für die Aufhebung der Zugbindung bei solchen Fällen in Bayern, evtl. auch Sachsen, um die Bahnkunden vor dem Bußgeld zu schützen. Schließlich ist weder der Fahrtanlass entfallen (dieser ist erlaubt) noch möchte ich aus privaten Gründen die Fahrt nicht mehr durchführen.


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