Nicht ganz ernst gemeinte Nachfrage ... (Sammelthreads)

GibmirZucker, Sonntag, 15.11.2020, 14:44 (vor 1849 Tagen) @ J-C

Das bedeutet, du darfst dann ja deine Nachbarn nicht treffen, es sei denn eine einzige Person, die als Bezugsperson festlegst. Dir persönlich unterstelle ich keine bösen Absichten, aber generell braucht es schon einiges an Personal um zu überwachen, dass es wirklich keine gegenseitige Besuche gibt. Und da vermute ich, dass es eben nicht durchgesetzt wird.


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