Reservierungspflicht = Ausweichen auf Regionalverkehr (Sammelthreads)

ICETreffErfurt, Eisenach, Donnerstag, 19.11.2020, 02:51 (vor 1846 Tagen) @ Mike65

[*] Bei Zugausfällen, Verspätungen könnte es Probleme geben, wenn Fahrgäste auf einen nicht reservierten Zug umsteigen müssten.
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wie ist die Meinung dazu hier im Forum?

Man könnte bei einem Zugausfall ja die Fahrgäste auf einem nicht reservierungspflichtigen Zug des Regionalverkehrs verweisen.

Eine generelle Reservierungspflicht nur für den Fernverkehr würde in Deutschland, im Gegensatz zu Frankreich, Spanien oder Italien, dazu führen, dass mehr Fahrgäste auf den Regionalverkehr ausweichen.

Denn in Deutschland fahren die Fernverkehrszüge meist auf Strecken, wo es ein paralleles Regionalverkehrsangebot gibt. Auf manchen Strecken ist dies nicht exorbitant langsamer als der Fernverkehr, beispielsweise Mannheim–Frankfurt (RE braucht 70 min, ICE benötigt 40 min) oder München–Nürnberg (RE braucht 110 min, ICE benötigt 70 min).

Denn wenn ich meinen gewünschten Zug nicht mehr buchen kann, ist das Warten auf den nachfolgenden Takt meist zeitaufwändiger als die längere Fahrzeit des parallel verkehrenden Regionalverkehrs. Zumal der Regionalverkehr in der Regel auch günstiger ist.

Das dürfte auch die Hauptsorge der DB sein, dass dann die Auslastung der Fernzüge zurückgeht, da Deutschland ein relativ gutes Regionalverkehrsangebot hat, dass stellenweise fernverkehrsartige Eigenschaften hat (langlaufende Express-Züge).

Das trifft ja auf Frankreich, Spanien oder Italien in dieser Form nicht zu.

Länder, wie Niederlande, Belgien, Österreich oder Schweiz, bei denen der Fernverkehr quasi nur eine zusätzliche Ergänzung des schnellen Regionalverkehrs ist, haben keine Reservierungspflicht für Relationen im Inland. Denn dort ist der Fernverkehr Teil eines Gesamtnetzes und steht nicht über dem Regionalverkehr, auch preislich nicht oder nur geringfügig.


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