Ooch, da gibt's noch welche ... (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Montag, 14.12.2020, 23:46 (vor 1820 Tagen) @ keksi
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 14.12.2020, 23:50

Zugbindung aufheben? Wenn du aufm Weg nach Hause bist, dann ist doch alles okay. Warum soll die Bahn nun wieder kulant sein, nur weil man eigenständig verreisen tut..

Lieber keksi!

Ja, ich gebe dir hier eigentlich vollständig recht! Die Bahn ist wirklich unschuldig. Und mit gesundem Menschenverstand ist auch kein Problem zu erkennen, wenn man sich nach 21 Uhr alleine noch auf dem Nachhauseweg von einem durch die geltenden Kontaktbeschränkungen abgedeckten Besuch eines nahen Angehörigen im Nachbarbundesland befindet.

Während andere Länder hierfür Ausnahmen vorsehen, wenn man sich direkt nach Hause begibt, soll das aber in Bayern nun 500€ kosten. Vermutlich - deiner Aussage nach - hast du das noch nicht mitbekommen.

Ich sehe daher tatsächlich eine reale Chance darauf, am Servicepoint eine Freigabe für frühere Verbindungen zu erhalten. Zumindest bayerische Servicepoints werden diese Art Anfragen ab morgen oder spätestens übermorgen ständig zu hören bekommen. Unterm Stich was das ja auch bis vor wenigen Tagen nicht abzusehen, dass es an der Uhrzeit scheitern sollte. Der Reiseanlass an sich ist ja weiterhin erlaubt und nicht entfallen. Das wird also einige Personenkreise betreffen, die zwar eigentlich immer noch erlaubte Fahrtgründe haben, aber zur verbotenen Zeit ankommen. 21 Uhr ist nun wirklich keine unmenschliche Zeit, als Wochenendheimfahrer hatte ich selten Ankünfte vor 22 Uhr am Sonntag, weil sich die Heimfahrt sonst nicht lohnt. Zumal das Problem auch insbesondere in größeren Städten akut wird, wenn ich z.B. um 20.45 Uhr ankomme, aber die nächste S-Bahn erst um 20.55 Uhr fährt und man dadurch in den strafbaren Bereich rutscht.

Versteht mich nicht falsch, hinten den derzeitigen Kontaktbeschränkungen stehe ich voll und ganz, aus meiner Sicht sollten diese sogar noch etwas strenger sein (max. 5 Pers. ohne Ausnahmen). Aber der sonstige Mist, den der Prinz derzeit verzapft, unglaublich. Man darf sich - mit Kindern - zu zehnt oder mehr treffen, aber muss dort übernachten, wenn man nicht vor 21 Uhr wieder zuhause ist. Wo steckt hier der legitime Zweck der Regelung? Wenn ich nachts durch die Polizei angetroffen werde, kann diese sofort erkennen, ob ich mich auf dem direkten Weg irgendwo hin befinde oder mich irgendwo "ansammle" (was man angeblich mit der Regelung verhindern will).


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