Muss ich als Privatbahnkunde über die Gleise zum Zug ... (Sammelthreads)

Der Blaschke, Bissendorf-Wissingen, Sonntag, 13.12.2020, 11:49 (vor 1887 Tagen) @ Mike65

Hey.

Muss nur wer den Privatbahn-Lokführern sagen, dass sie die Türen NUR NOCH auf der bahnsteigABGEWANDTEN Seite öffnen dürfen.


Guck, da waren unsere Vorfahren doch klüger: da baute ganz oft jede Eisenbahn erstmal ihren eigenen Bahnhof. Sollte man in Ulm auch einführen, man baut ja eh grad um. Also dann neu 'Ulm agilis', 'Ulm HzL', 'Ulm Go-Ahead' - wen gibt's sonst noch Fremdes da? Der HBF darf dann natürlich nicht mehr HBF heißen, sondern nur noch 'Ulm DB', wobei man korrekterweise noch nach Nah- und Fernverkehr trennen sollte. Dann kann jeder für sich werkeln und Zugänge erlauben oder eben auch nicht.

Wobei sich jetzt schon die Frage stellt, was die DB mit 'Kunde der DB' meint - welche DB? Gilt der Konzern? Oder meinen die sich als Eigentümer des Bahnhofs? Wobei, okay, allein die Nutzung eines Bahnsteiges macht mich ja schon zum (Zwangs-)Kunden ...

Und dann alle o.g. Bahnhöfe in einem Bauwerk unterbringen und alles schön abgrenzen voneinander. Also so wie früher in 'Berlin Friedrichstraße'. Nur halt mit mehr als 2 Beteiligten.

Ach ja, zu deiner Einkaufsfrage: außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten darfst du ohnehin nur als Reisender nur Reisebedarf kaufen!!!! Sollte vielleicht ohnehin mal streng kontrolliert werden; schließlich weiß jeder, wie die Praxis aussieht: wie in der Bananenrepublik; niemand schert sich um's Gesetz.

Es gibt also viel zu tun. Auf geht's.


Schöne Grüße von jörg


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