Behördliche Vorgaben für to go? (Sammelthreads)

markman, Freitag, 27.11.2020, 18:12 (vor 1837 Tagen) @ Garfield_1905
bearbeitet von markman, Freitag, 27.11.2020, 18:13

Aufgrund behördlicher Vorgaben könnten aber Speisen/Getränke "to go" beim Verlassen mitgegeben werden, oder?


Und warum ? Hast Du so wenig Geld, das Du Dir beim Bäcker oder so nicht selbst was holen kannst ?

Darum geht es doch nicht. Als BC100-Kunde z.B. ist das alles mit eingepreist, die Leistung wird versprochen, aber nicht eingehalten. Daher muss sich doch niemand rechtfertigen, etwas aus der Lounge mitzunehmen?

Warum geht denn jemand in die LH-Lounge? Könnte der sich nicht auch etwas kaufen?

Markman


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum