Der Bayerische Staat verbietet die Reise nicht (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 15:53 (vor 1200 Tagen) @ ffz
bearbeitet von bahnfahrerofr., Dienstag, 15.12.2020, 15:54

Hallo,

der Bayerische Staat verbietet die reise und den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung auch nach 21 Uhr nicht, beim vorliegen triftiger Gründe:

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
c)
der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
h)
von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Punkt c war mir bisher nicht bekannt.

Ein Besuch der Verwandtschaft ist eine Wahrnehmung des Umgangsrechts, somit weiterhin erlaubt.

Das ist jetzt die Frage. Bei strenger Auslegung trifft das nur zu, wenn ein Minderjähriger mit im Spiel ist, was hier nicht der Fall ist. Umgangsrecht meint in der Regel den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und umgekehrt.

Corona gibt es nicht erst seit gestern und dass die Zahlen steigen war auch absehbar. Ob das jetzt der richtige Zeitpunkt ist aus Juxx und Tollerei durch die Republik zu reisen muss jeder für sich selbst entscheiden.


Du sagst es, es muss jeder selbst entscheiden solange es erlaubt ist. Ich selbst habe gewisse Vorkehrungen getroffen (quasi-Vorquarantäne bis Weihnachten und Fahrt mit FFP2 Maske, geplant eben jeweils zu einer Zeit mit geringer Auslastung) und mich daher für einen Besuch entschieden. Gebucht habe ich übrigens erst als sich abzeichnete, dass ein Treffen von 2 verwandten Hausständen mit insgesamt 3 Personen wohl erlaubt sein wird. Wäre das verboten, hätte ich damit auch kein Problem gehabt, weil es sich dann um eine sinnvoll und nachvollziehbar zu begründende Vorschrift handeln würde, im Gegensatz zu der jetzt betroffenen.


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