Ooch, da gibt's noch welche ... (Sammelthreads)

bahnfahrerofr., Montag, 14.12.2020, 22:49 (vor 1820 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von bahnfahrerofr., Montag, 14.12.2020, 22:50

Es dürfen ja nur Geschäftsreisende übernachten. Wenn die DB für mich als Privatreisenden direkt bucht, mag das kein Problem sein. Und was, wenn ich selbst buchen muss?

Man kann seine Übernachtungsgeschichte als Umsteige-Gestrandeter und egal-ob-Geschäfts-oder Privatreisender doch mit der Fahrkarte unterfüttern. Sollte das nicht gehen? Zumal bei Anschlussverlust vermutlich direkt weitere Gestrandete mit derselben Leidensgeschichte aufschlagen dürften.

Für die Übernachtung an sich sollte das damit ausreichend glaubhaft sein und keine Probleme geben. Viel größere Probleme haben alle, die ab Mittwoch in Bayern (egal ob Hotspot oder nicht) irgendwo nach 21 Uhr ankommen (oder fahren? Was ist eigentlich mit Personen ohne Wohnsitz in Bayern?). Für den Fall dass die Plan-Ankunft vor 21 Uhr war, sollte es zusammen mit einer Verspätungsbescheinigung kein 500€ Bußgeld geben, wenn man nach 21 Uhr angetroffen wird. Bei Planankunft danach wird es aber schon schwierig, wenn man nicht gerade beruflich oder mit Hund unterwegs ist. Schon verrückte Zeiten. Mich selbst betrifft es auch, ich würde in gut einer Woche planmäßig nach 21 Uhr von einem (erlaubten!) Familienbesuch aus einem anderen Bundesland zurückkommen. Mal sehen, ob mir der Servicepoint vorab die Zugbindung aufhebt. Wobei ich das eigentlich gar nicht möchte, weil ich die Verbindung extra gewählt habe, um einen möglichst leeren Zug zu haben. Jetzt soll ich mich also, um den wirren Wünschen den Staatsführers Söder nachzukommen, vorsätzlich einem höheren Ansteckungsrisiko aussetzen? Wahnsinnig irrational das ganze.


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