Die Staatsmacht läuft zu Höchstform auf ... (Sammelthreads)

gnampf, Dienstag, 15.12.2020, 15:57 (vor 1819 Tagen) @ 611 040

In Thüringen ist aber wohl erlaubt Lebenspartner zu besuchen auch nachts. Naja dann bin ich halt immer unterwegs zu meiner Freundin oder von ihr nach Hause. Manchmal stimmt das ja sogar, und da sie wirklich 350km entfernt wohnt, ist das auch ein Grund Zug zu fahren.

Es ist auch überall erlaubt einen anderen Hausstand zu besuchen. Aber nach 21 Uhr heißt es dann eben sich nicht mehr auf der Straße blicken lassen. Schaffst du es also nicht planmäßig vor 21 Uhr nach Hause hast du halt bei deiner Freundin zu übernachten. Wirst sicher gut begründen müssen warum das ein nicht tragbares Problem ist ;-)
Und wenn du dann am 3. Tag nacheinander an die gleiche Kontrolltruppe geraten bist und denen immer erzählst das du nicht früher von deiner 350km entfernt wohnenden Freundin weg fahren kannst... könnte es sein das die Nachforschungen auch mal etwas genauer werden. Dazu geht dann einfach die Meldung ans entsprechende Gesundheitsamt, die dann auch das Recht haben mehr Infos anzufordern und Bußgelder zu verhängen. Und da kommt dann natürlich sowohl das bei dir als auch das bei deiner Freundin in Frage.

Interessant ob dann wirklich alle Züge ab 21 Uhr fast komplett leer sind, also noch 'leerer' als heutzutage. Fahren werden sie ja trozdem da vielleicht 1-2 Berufstätige mitfahren müssen.

Was im Regionalverkehr fährt entscheiden zum größten Teil die Aufgabenträger. Und wenn die der Meinung sind das auch weniger reicht, dann fährt weniger. So wie schon zu Anfang des Jahres.

Wobei meine Stammzüge am frühen morgen und späten Abend in letzter Zeit sowieso höchstens mit 10 Leuten besetzt waren...

Und es nicht so klingt als ob du einen triftigen Grund gehabt hättest mit denen zu fahren.


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