Behördliche Vorgaben für to go? (Sammelthreads)

EK-Wagendienst, EGST, Freitag, 27.11.2020, 17:15 (vor 1837 Tagen) @ chriL999

Aufgrund behördlicher Vorgaben könnten aber Speisen/Getränke "to go" beim Verlassen mitgegeben werden, oder?

Es wir gar nichts vorrätig sein,
das ist doch kein Mitnehemladen, auch wenn du das gerne machst.

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Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


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