Essen im Nahverkehr (NRW)? (Sammelthreads)

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 25.11.2020, 00:19 (vor 1840 Tagen) @ ktmb

Gemäß §3 der aktuellen CoronaSchVO-NRW, gültig seit 10.11.20, gibt es keine Ausnahme für das Essen und Trinken. Offen gestanden sind 2,5 Stunden jetzt auch keine Zeit, in der eins zwingend dehydrieren würde...

--
Weg mit dem 4744!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum